Telekommunikationsdatenbanken
Seit dem 1. Januar 2008 sind Telekommunikationsanbieter und Internetprovider in der BRD verpflichtet, die Verkehrsdaten jeglicher Telekommunikation, namentlich von
- Telefonverbindungen (Rufnummern, Anrufzeit, bei Handys zusätzlich IMEI-Nummern, Funkzellen, und bei Prepaid-Karten auch Aktivierungsdatum und -funkzelle, bei Internet-Telefondiensten auch die jeweilige IP-Adresse – jeweils die Daten des Anrufers aber auch des Angerufenen)
- Verbindungsaufbau mit dem Internet (die abgerufenen Inhalte selbst werden nicht beim Provider gespeichert) sowie
- E-Mail-Verkehr (u. a. IP und Mailadressen von Absender, Empfänger und Zeitpunkte jedes Zugriffs auf das Postfach, jedoch nicht die Betreffzeile oder weitere Inhalte),
- Fax- und SMS-Nachrichten (bei SMS auch indirekt der Standort durch Speicherung der Mobilfunkzelle)
für sechs Monate zu speichern. Zugriff auf die Daten erhalten, in noch nicht abzusehendem Umfang, Polizei, Staatsanwaltschaft und ausländische Staaten.
