Patientendatenbanken

In Deutschland wird in Zukunft zu „administrativen Zwecken“ auf einer elektronischen Gesundheitskarte (als Ersatz zur Krankenkassenkarte) Folgendes gespeichert:

  • Patientenname
  • Versicherungsstatus
  • Krankenkasse
  • Geburtsdatum
  • Rezepte (Arzt läd elektronisches Rezept auf die Karte und in der Apotheke wird das Rezept ausgelesen und gelöscht)

Darüber hinaus kann in Zukunft freiwillig eine sog. „medizinische Funktion“ freigeschaltet werden: Sie führt zur zentralen und dauerhaften Speicherung der individuellen Krankengeschichte und des aktuellen Gesundheitsprofils des Patienten aus:

  • abgegebenen bzw. verordneten Arzneimitteln,
  • wichtigen Laborbefunde
  • Operationsberichten
  • Röntgenbildern
  • Daten anderer Untersuchungen

In den Vereinigten Staaten von Amerika werden ähnliche Datenbanken geplant. Die Speicherung übernehmen hier allerdings private Unternehmen. Neben AOL („Revolution Health“) und Microsoft („Healthvault „) ist auch der Internetkonzern Google in der Testphase einer Patientendatenbank. So wurden kürzlich schon einmal 10.000 Patientenakten einer US-Klinik in Cleveland zu dem sog. „GoogleHealth- Service“ transferiert.

Quelle zu der geplanten elektronischen Gesundheitskarte
Quelle zu den Entwicklungen in den USA

~ von Peter Leuchtturm am 23. Februar 2008.