Datenaustausch mit den USA ohne Datenschutz
Heute wurde ein Vertrag zwischen Deutschland und den USA unterzeichnet, der weitreichenden Datenaustausch vorsieht. Es geht dabei um folgende Daten:
- Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehörigkeit
- Fingerabdrücke
- DNA-Profile
Nicht nur die Daten von Schwerverbrecher können dabei von 17.000 amerikanische Behörden online abgerufen werden, sondern jeder erkennungsdienstlich erfasste Bürger. Dies umfasst z. B. auch Asylbewerber, bei Demonstrationen erfasste Bürger oder Visumantragssteller.
Die (in amerikanischen Behörden gespeicherten) Daten deutscher Bürger unterliegen dabei keinem Datenschutz, denn das amerikanische Datenschutzgesetz bezieht sich explizit nur auf Daten von Inländern. Zudem enthält der neu geschlossene Vertrag kaum konkrete Datenschutzbestimmungen und sieht keine unabhängige Datenschutzkontrolle vor.
Quellen:
Pressemitteilung des Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung und Interview vom/mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz Peter Schaar
